Auch wenn ich selbst ja inzwischen nicht mehr als freier, selbständiger Grafik- und Webdesigner durch die Arbeitwelt wandele, und meine Selbständigkeit nun auch nicht gerade lang gedauert hat, möchte ich doch ein paar meiner Erfahrungen teilen und Tips für die korrekte Arbeit als freier Grafikdesigner geben.
Ich übernehme natürlich keinerlei Gewähr für die Richtigkeit meiner Angaben!
Diese Geschichte ist nicht 100%ig recherchiert, und ich werde in Zukunft an diesem Text sicherlich noch an der einen oder anderen Stelle Hand anlegen, um alles wenigstens einigermaßen ordentlich zusammen zu bekommen…
Kein Gewerbe anmelden
Zwar ist dieser Tipp schon uralt, und in nahezu jedem beliebigen Ratgeber zu lesen, doch gibt es scheinbar noch immer in paar Kollegen, die sich in dieser Hinsicht vom Finanzamt über’s Ohr schlagen lassen. Da der Beruf eines Grafikdesigners, sofern eine ausreichende gestalterische Qualität oder künstlerische Qualität erreicht wird, zu den freien Berufen zu zählen ist, sollte man die Vorteile eines freien Berufs auch in Anspruch nehmen. Das wäre neben der Gewerbesteuer, die sich ein freiberuflicher Grafikdesigner sparen kann, auch die einfachere Einnahme-Überschuß-Rechnung, anstatt einer kompletten Buchhaltung wie sie Gewerbetriebe führen müssen.
Außerdem gibt es sicherlich bei einem regulären Gewerbebetrieb noch so einige andere Unwägbarkeiten, da ich einfach mal davon ausgehe, daß die Bürokratie höhere Anforderungen an einen Gewerbebetrieb hat, als an einen freien Grafikdesigner.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse, oder nennen wir sie der Einfachheit halber einfach KSK, (=KommandoSpezialKräfte), hat einfach unglaubliche Vorteile für einen freien Grafikdesigner – und auch hier sollte man wieder eher eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Zwar scheint es derzeit mit der Zukunft der KSK etwas unklar zu sein – die EU will die KSK offenbar kippen – doch wir sollten einfach mal davon ausgehen, daß dies uns allen ersparen bleibt, denn die KSK hat große Vorteile für einen Grafikdesigner.
Ich schildere einmal kurz meinen Fall als ich mich zu Beginn dieses Jahres selbständig gemacht habe. Ich habe mich natürlich umgehend bei der KSK gemeldet, und den sogenannten „Fragebogen zur Feststellung der Versicherungsplflicht“ ausgefüllt und bei der KSK eingereicht. Doch leider dauert das Prüfungsverfahren bei der KSK aufgrund des großen Andrangs oft einige Monate, so daß ich gezwungen war mich in der Zwischenzeit als sogenannter freiwillig Versicherter bei meiner Krankenkasse zu versichern – nur leider hat dies einen entscheidenden Nachteil: Es ist sehr teuer.
Die Krankenkassen gehen nämlich von einem für mich damals utopischem Mindesteinkommen von ca. 1.500,– Euro aus, und errechnen aus diesem Einkommen den fälligen Beitrag für die Krankenversicherung. Bei mir bedeutete diese Kleinigkeit, daß ich nahezu genauso viel Geld bei der Krankenkasse einzahlen mußte, wie ich effektiv mit meiner Selbständigkeit herausbekommen habe. Also hätte dies für mich das Ende meiner Selbständigkeit bedeutet. Bei der KSK habe ich deutlich weniger bezahlt, da zum einen diese Mindestgrenze nicht existiert (zumindest in der ersten Zeit nicht), und da die KSK quasi den Arbeitgeberanteil für die Krankenkasse übernimmt. Das hört sich jetzt vielleicht etwas kompliziert an, ist es aber ganz und gar nicht. Man muß sich die KSK einfach als Ersatz-Arbeitgeber in Bezug auf Krankenkassenbeiträge vorstellen. Versichert bleibt man auch ganz normal bei seiner eigenen Krankenkasse, denn die KSK ist eben keine Krankenkasse sondern der schon angesprochene Arbeitgeberersatz. So ist man schließlich bei seiner Krankenkasse exakt zu den gleichen Bedingungen eines Arbeitnehmers versichert, und dies ist gut so!
Weitergehende Informationen zu der KSK kann man übrigens hervorragend auf der Internetseite der KSK herunterladen: www.kuenstlersozialkasse.de
Das Finanzamt und die Steuernummer
Ein für einige sicherlich leidiges Thema sind die lieben Steuern und das liebe Finanzamt, doch so schlimm wie es scheint ist es nun wirklich nicht – zumindest für Freiberufler. Man ruft einfach bei seinem zuständigen Finanzamt an und meldet diesem, daß man nun eine Tätigkeit als freiberuflicher Grafikdesigner aufnehmen werde. Hier sollte man darauf achten, daß man sich von dem Finanzbeamten nicht in die Gewerbe-Ecke stoßen lässt. Nun bekommt man im Laufe der Tage von dem Finanzamt ein recht friedliches Formular zugeschickt, in dem man einige spezielle Angaben zu der Art der Tätigkeit angeben muß – für all diejenigen, die solche Fragebögen nicht besonders mögen sei geraten: „Einfach zum Steuerberater gehen.“
Anschließend bekommt man auch eine ordentliche Steuernummer zugeteilt, die inzwischen auf jede einzelne Rechnung aufgedruckt sein muß.
Die Buchführung / Die Einnahme Überschuß-Rechnung
Wo wir schon bei so schönen Themen wie Steuern & Co angekommen sind, will ich gleich ein paar Wort zu der Einnahme Überschuß-Rechnung fallen lassen. Wie schon weiter oben angesprochen, brauchen freie Grafiker keine doppelte Buchführung – obgleich dies natürlich nicht verboten ist – und können den erwirtschafteten Gewinn für das Finanzamt in Form einer Einnahme Überschuß-Rechnung erfassen. Das Prinzip ist eigentlich unglaublich simpel: Man zählt all seine Einnahmen zusammen, und zieht von diesen alle Ausgaben ab. Was dann unter dem Strich herauskommt ist hoffentlich eine positive Zahl die dann zu versteuern ist.
Um bei all diesen Zahlen jedoch den Überblick zu wahren, sollte man sich ein gutes System ausdenken, mit welchem man seine Buchführung anlegt. Das wäre zu allererst eine ordentliche Ablage der Rechnungen, Quittungen und Co. Ich habe es folgendermaßen gemacht: Ich hatte einen einfachen Ordner für meine Belege Quittungen u.s.w., und diesen auf’s einfachste aufgeteilt in:
- Offene Posten
- Bezahlte Rechnungen
- Belege Ausgaben
- Abschreibungen
Wobei man einfach folgendermaßen vorgeht: Nach vollendeter Arbeit schreibt man seine Rechnung an den Kunden, und behält selbstverständlich selbst eine Kopie der Rechnung. Diese Rechnung wird nun zunächst unter Punkt (1) Offene Posten abgelegt. Sobald nun der Kunde bezahlt, wird mit einem kleinen Stempel auf der Rechnung das genaue Geldeingangsdatum gestempelt, und ich hefte die Rechnung in (2)Bezahlte Rechnungen. Die Geschichte mit dem Stempel hat so seine besonderen Gründe auf die ich später noch zu sprechen komme.
Bei den Ausgaben gehe ich folgendermaßen vor. Alle kleinen alltäglichen Ausgaben die keine Abschreibung darstellen werden einfach zeitlich fortlaufend gesammelt und abgeheftet, wobei jede einzelne Quittung eine fortlaufende Nummer bekommt, die ich einfach drauf geschrieben habe.
In den Abschreibungen werden schließlich die etwas umfangreicheren Anschaffungen wie Computer u.ä. abgeheftet – eben diejenigen, die man nicht sofort absetzen kann, sondern über einen gewissen Zeitraum abschreiben muß.
Die Buchführung selbst habe ich zunächst noch mit einem klassischen Buchführungsbuch erledigt, was auch machbar ist, aber nicht unbedingt sehr komfortabel. Ich habe mich dann entschlossen den Steuerpilot zu kaufen, und habe mit diesem meine Buchführung erledigt.
Informationen zu dem Programm unter: www.deltaworx.de
(Update: Das Programm gibt’s nicht mehr, aber vielleicht ist das hier das Nachfolgeprogramm)
Die Geschichte mit dem Zahlungseingangs-Stempel
Wie ja eben schon angesprochen landet auf meinen Rechnungen immer ein Stempel, wann der Kunde den Betrag bezahlt hat. Dies ist bei einer Einnahme-Überschuß-Rechnung besonders wichtig, denn hier gelten schlich andere Zeiten als bei einer normalen ordentlichen Buchführung. Es werden die tatsächlichen Zeiten einer Zahlung beachtet, und nicht das Datum der Rechnungsstellung. Sprich, wenn ich meinem Kunden eine Rechnung schreibe, und diese mit dem 01.06.2004 datiert ist, der Kunde aber wie üblich erst am 01.08.2004 bezahlt, so muß ich auch exakt das Datum in meine Buchhaltung übernehmen, an dem der Betrag auf meinem Konto eingegangen ist. Die Banken drucken dies übrigends auch speziell auf die Kontoauszüge auf, und nennen dies meist „Valuta“.
Eine kleine Falle in dieser Hinsicht bilden auch Ausgaben, die man mit seiner EC-Karte tätigt. Man weiß zwar wann man den Einkauf getätigt hat – steht ja schließlich auch auf dem Bon, aber das Datum wann das Geld wirklich von dem eigenen Konto wandert kann doch deutlich später sein. Besonders schwirig wird es bei Kreditkarten, die ja bekanntlich nur einmal im Monat abgerechnet werden. Aber man muß eben immer das tatsächliche Datum in seiner Buchhaltung verwenden. Und eben aus diesem Grund habe ich diese nette kleine Stempelorgie geschaffen…
Der Steuerpilot
Wie bereits zuvor angesprochen habe ich für meine Buchhaltung den Steuerpiloten verwendet, da mir eine Handbuchhaltung zunehmend zu aufwendig wurde. Und ich kann nur jedem Raten diese Software zu verwenden, denn sie umfaßt wirklich nahezu alles was man als Freiberufler braucht. Denn es wird nicht nur die Buchhaltung mit dem Programm erledigt. Es vermag sogar die Finanzamtsformulare entsprechend auszufüllen, und wenn man selbst Mwst. auf seine Rechnungen aufschlägt, und nicht von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch macht, druckt einem der Steuerpilot auch dieses Formular komplett aus. So spart man sich wirklich einiges. Auch Fahrtenbücher für das eigene Auto und vieles mehr kann man mit diesem kleinen Programm erledigen.
Informationen zu dem Programm unter: www.deltaworx.de
Die AGB’s
Noch eine kleine Spezialität ist die Geschichte mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierauf sollte man auf keinen Fall verzichten, denn die Arbeit als Designer kann teilweise rechtlich recht kniffelig werden, was die Verantwortung für Druckfehler, Urheberrechtsverletzungen und vieles mehr angeht. Da helfen einem ordentliche allgemeine Geschäftsbedingungen oft weiter. Auch für den Kunden sind diese von Vorteil, da gleich klar wird, auf welcher Basis man zusammen arbeitet.
Übrigens gibt es eine kleine Trickfalle, wie man aus seinen eigenen AGB’s vom Kunden rausgeschmissen wird. Wenn nämlich der Kunde einem eine einfache Auftragsbestätigung mit seinen AGB’s schickt, und vielleicht auch noch explizit auf diese verweist, so sind diese auch gültig. Man sollte also immer das letzte Wort haben, und wieder eine Bestätigung zurückschicken, und in diesem Schreiben auf die eigenen AGB’s verweisen. Wobei es natürlich manchmal auch albern sein kann, wenn man für eine kleine Visitenkarte ewig lang Schriftverkehr führen muß, bevor man beginnt das Kärtchen in einer Stunde zu gestalten…
Aber es gibt eben auch knifflige Aufträge mit größeren Summen, bei denen man auf solche Tricks achten sollte.
Wunderbare vorgefertigte allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es übrigends bei den diverse Interessensvereinigungen wie dem AGD–Allianz deutscher Designer e.V. oder dem BDG
Gehe zu dem AGD oder dem BDG
Die Auftragsbestätigung
Eine gute Angwohnheit ist es übrigends auch, mündliche Absprachen zu umgehen. Es ist einfach besser, etwas schriftlich zu haben. Da aber ja viele Dinge direkt im mündlichen Gespräch mit dem Kunden abgesprochen werden, und sicherlich auch einige Aufträge rein mündlich entstehen, kann man hier mit einer einfachen Auftragsbestätigung in Schriftform alle Unklarheiten beseitigen.
Wichtig ist dabei, daß klar ist daß die Auftragsbestätigung nichts weiteres tut, als den bereits per Telefon erteilten Auftrag schriftlich zu bestätigen. Man verwendet einfach eine Floskel der Art: „Ihre Auftragserteilung aus unserem Telefonat vom xx.xx.xxxx bestätige ich ihnen wie folgt. Wir haben uns darauf geeinigt daß…“ oder so ähnlich. Man darf dann natürlich auch nur das bestätigen, was man auch wirklich am Telefon besprochen hat, denn sonst bekommt man ein Problem. In dem Fall, daß man denken könnte hier wird irgendetwas neues beschrieben, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Ein Bestätigungsschreiben ist aber ja nichts anders als ein Protokoll eines Telefonates, und es wurde ja bereits alles geklärt. Wenn der Kunde nun diese Auftragsbestätigung erhält, und ihm erscheint doch irgendetwas unklar, wird er sich schon bei einem melden. Dann wieder eine Bestätigung schicken, und man hat immer alles schriftlich schwarz auf weiß – und dies ist natürlich nicht nur für einen selbst von Vorteil, den Kunden wird es sicherlich auch freuen.
Die ordentliche Rechnung
Eine vernünftige Rechnung beinhaltet folgendes:
- Die volle Anschrift des Kunden
- Ein korrektes Datum der Rechnungsstellung
- Eine fortlaufende eindeutige Rechnungsnummer
- Eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistung
- Natürlich den entsprechenden Betrag
- die ausgewiesene Mehrwertsteuer
- den eigenen Namen & Co, eben einen Briefbogen
- Und nicht zuletzt auch die Steuernummer
Wenn man selbst keine Mehrwertsteuer ausweist, so muß man darauf achten, daß man darauf hinweist, daß man von der Kleinunternehmerregelung gebrauch nimmt – den genauen Wortlaut dazu habe ich jetzt leider nicht im Kopf. Wenn man dies tut, sollte man auch darauf achten, daß man wirklich niemals Mwst. auf seine Rechnungen aufschlägt.
Keine Aufträge im eigenen Namen
Eine wichtige Geschichte ist auch, daß man sich als kleiner Freiberufler angewöhnen sollte, externe Aufträge wie einen Druckauftrag o.ä. nicht in eigenem Namen abzuwickeln, sondern im Namen des Kunden. Dazu lässt man sich am besten schriftlich durch den Kunden bevollmächtigen, und man erteilt einen Druckauftrag im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Denn ich habe es schon oft erlebt, daß in der Druckerei meines Vaters die Grafiker auf den oft doch recht hohen Druckkosten sitzen geblieben sind, weil der Kunde inzwischen pleite gegangen ist, oder einfach nicht zahlen will. Solche Gefahren sollte man grundsätzlich von sich fern halten.
Druckfreigabe
So liegt die Verantwortung letzen Endes beim Kunden, auch wenn man natürlich unbedingt vermeiden sollte Fehler in den Drucksachen zu haben, denn das mag ein Kunde aus gutem Grund nicht besonders.
Die Kalkulation
Es gibt prinzipiell zwei verschiedene Methoden die eigenen Kosten zu kalkulieren. Zum einen ist da die Vorgehensweise die die Allianz deutscher Designer oder auch der Bund deutscher Grafikdesiger empfiehlt – eine Kalkulation die exakt die Nutzungsrechte und die Entwurfszeit einbezieht. Hier wird zunächst geschätzt, wie lange man wohl an dem Entwurf sitzen wird, und der Anteil an Zeit den man auf gestalterische Arbeit verwendet, wird schließlich noch mit einem Nutzungshonorar versehen. Dies hat den entscheidenden Vorteil, daß man auch wirklich die gestalterische Eigenheit der eigenen Arbeit eines Grafik-Designers in der Rechnung zu sehen bekommt. Außerdem ist es eben etwas anders, ob der eigene Entwurf nur im Schaufenster in dem Nachbarhaus hängt, oder auf weltweit plakatierten Plakaten in dreißig verschiedenen Sprachen.
Es ist nur eben etwas komplizierter zu berechnen.
Ich habe deshalb aus reiner Faulheit lediglich eine klassische Stundensatzkalkulation gemacht. Also geschätzt wie viel Stunden ich brauchen werde, dies mit dem Stundensatz multipliziert und fertig. Bei umfangreicheren Arbeiten sollte man versuchen, sich nicht auf einen Festpreis einzulassen, denn es ist oft nicht absehbar, wie lange man wirklich brauchen wird. Oder man versucht ein Angebot mit einzelnen Häppchen und Paketen, die dann jeweils einen Festpreis haben, und der Kunde im Laufe des Auftrages entscheidet, wieviele dieser Pakete entstehen sollen.
Doch woher weiß ich denn meinen Stundensatz?
Eine wirklich schwierige Frage auf die auch ich nicht einfach antworten kann. Die Zeiten sind gerade nicht besonders gut, doch auch jetzt sollte man sich daran machen seinen Stundensatz ordentlich zu errechnen. So wie es ein Betriebswirt auch tun würde.
Ich kann hier nur den Stundensatzkalkulator von E-Lancer NRW empfehlen, der unter diesem Link sowohl als Onlinekalkulator, als auch als Excel-Tabelle existiert.
Um mit dieser Hilfe den eigenen Stundensatz zu berechnen, benötigt man jedoch zunächst ein paar Zahlen. Vor allem das angestrebte Einkommen ist wichtig, und hier sollte man sich daran orientieren, was man selbst in einer Festanstellung verdienen würde. Oder was man denkt selbst wert zu sein. Schließlich gibt man noch einige weitere Daten an, die in der Excel-Tabelle auch kommentiert sind, und heraus kommt ein Wert, den man seinen Kunden berechnen muß, um genau soviel zu verdienen, wie ein Arbeitnehmer verdient. Vorausgesetzt natürlich man wird nicht krank, hat genug zu tun usw…
Man wird sich vielleicht wundern, wie hoch der Stundensatz inkl. aller Ausgeben gehen wird, aber das sollte man auf keinen Fall ignorieren, schließlich will man ja auch von der Arbeit leben (Der in dem Screenshot zu sehende Stundensatz ist übrigends nicht meiner, sondern der Standardsatz, der in dem Kalkulator eingetragen ist…)
Hi, Timo
ich finde dein Bericht sehr interessant, sehr gut geschrieben und mit guten tips.
Beste grü?e M.
Hmm, die Kalkulation am Ende deines ansich sehr schönen Berichtes verwirrt mich ein wenig. Ansich finde ich die Herangehensweise völlig okey, allerdings bin ich einen anderen Weg gegangen. Eigentlich ist es besser erstmal auszurechnen wieviel Geld man im Monat benötigt, um dann darauf aufbauend das Einkommen zu berechnen welches man zum überleben haben muss. Um darauf aufbauend dann Gewinn-Magen etc. einrechnen zu können. Und etwas komisch finde ich noch die Rechnung der Krankenversicherung (10%? Ist das nicht mehr, und wie sieht das mit Sozialabgaben, etc aus?) und weiter 1/3 für Betriebsausgaben? Und wo bleiben die anderen Steuern, wie Einkommenssteuer etc. Aber der Ansatz ist auf jedenfall schonmal ganz gut. Wobei die Zahlen etwas Utopisch sind.
Ansonsten aber sehr schön mal alles so kompakt zu lesen.
Gru?
Dirk
aber hallo ,
sowas hätt ich damals schon gebraucht.
bin zwar keine graphikdesignerin, sonder seit 13 jahren selbst. als modedesignerin,
aber das prinzip ist doch überall gleich .
gebe diesen link super gerne an meinen gross cousine in berlin weiter, ein neuling in eurer sparte.
liebe grüsse noch aus münchen
andrea
Grü? dich,
super informativ zusammengefasst. Ich stehe kurz vor meiner freiberuflichen Tätigkeit und konnte einige Ratschläge gut gebrauchen. Nur habe ich auf den Seiten des AGD und dem BDG keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefunden. Brauche ich die als freie Mediengestalterin wirklich? Vielleicht kann mir jemand aushelfen?
Gru?, Sabrina
Grü?e zurück Sabrina,
und danke für dein Lob. Ich empfehle dir unbedingt gute allgemeine Geschäftsbedingungen in deine Verträge einzuflechten. Der Job eines Gestalters kann oft rechtlich gefährlich werden, und ist auch aufgrund des Urheberrechts nicht ganz einfach zu handeln.
Du findest die allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise des AGD’s auch in dem „Tarifvertrag für Design-Leistungen“. Den haben vielleicht ein paar Freunde oder Bekannte zu Haus. Es ist auch wichtig immer zu versuchen, da? deine AGB’s deiner Arbeit mit dem Kunden zu Grunde liegen. Wenn beispielsweise dir dein Kunde ein Auftrags-Schreiben schickt, in dem er dich dazu auffordert etwas anzufertigen, so wären in diesem Fall seine AGB’s ma?gebend.
Ein kleiner Tipp wäre folgende Vorgehensweise: Du besprichst mündlich mit deinem Kunden den Auftrag ?? so wie es ja auch meistens gemacht wird ?? und lässt dir auch mündlich vom Kunden den Auftrag erteilen. Anschlie?end schreibst Du die gemachten Absprachen auf und schickst dem Kunden eine Autragsbestätigung mit deinen AGB’s. Wenn Du in diesem Schreiben darauf hinweist, da? der Vertrag bereits mündlich geschlossen wurde, und keiner Bestätigung seitens des Kunden bedarf, so ist alles exakt wie von dir notiert vereinbart ?? inkl. deiner AGB’s auf die Du natürlich hinweist und die Du mitschickst. Nebenbei hat es auch den Vorteil, da? die Absprachen schriftlich vorliegen und im Streitfall man einfach nur nachschauen mu?.
Na denn, ich wünsche dir viel Erfolg.
hallo,
ich habe soeben deine ausführlichen beschreibungen zur selbstständigkeit gelesen. bin nun auch dabei, den fragebogen fürs finanzamt auszufüllen, wobei sich bei mir die frage stellt, benötigt man unbedingt ein büro oder darf man auch in seiner wohnung ein zimmer zum büro umfunktionieren?
es wäre schön, wenn du mir da weiterhelfen könntest, da ich im internet nichts so richtig finde. vielen dank!
@yvo: Wir sind ein freies Land, deshalb kannst Du natürlich auch von zu Haus aus deine Selbständigkeit beginnen. Ich denke sogar da? man noch nicht einmal ein Zimmer komplett umfunktionieren müsste. Leider ist mein Wissen da aber auch etwas löchrig. Es wirkt natürlich seriöser wenn Du ein Büro hast, aber letzten Endes darfst Du von der Sicht des Finanzamtes her wahrscheinlich überall Geld verdienen so lange Du es versteuerst…
Es kann aber z.B. sein da? dein Vermieter da was mitzureden hat, was die Nutzung der Wohnung als Geschäftsraum angeht. Auch ist es interessant was für ein Gewerbe du in deiner Wohnung ausübst. Wenn Du (mal ein kleines Beispiel) regen Kundenverkehr hast, schnappst Du ja den Anwohnern Parkplätze weg u.ä. ?? was in Wohngebieten sogar rechtlich schwierig wird.
Ich würde dir empfehlen, schnapp dir nen Telefon und telefonier dich schlau. Ruf deinen Vermieter an, nen Steuerberater oder auch das Finanzamt selbst. Man kann sich nämlich auch direkt beim Finanzamt seine Finanz-Fragen beantworten lassen ?? Die sind sogar dazu verpflichtet schlie?lich bezahlen wir Sie ja mit unseren Steuergeldern.
Auch Wirtschaftsberatungsstellen u.ä. gibt es in jeder Stadt und auch da kann man sich melden. Man fühlt sich zwar als kleiner Freiberufler nicht immer ernst genommen, aber schwamm drüber ?? ich würd?? übrigends erstmal das Telefon ausprobieren, bevor man von Amt zu Amt wandert.
Ich hoffe das war einigerma?en hilfreich, Gru? Timo
Danke für die Information, hat mir sehr geholfen…
hallo timo, dein bericht ist super-klasse – er hat mir sehr bei der entscheidungsfindung zur selbständigkeit geholfen. leider bin ich mir nicht ganz sicher ob ich diese kleinstunternehmerregelung in anspruch nehmen soll…mein zu erwartender umsatz bzw. gewinn liegt in jedem fall in diesem bereich, aber wenn ich keine MwSt ausweise kann ich doch auch keine bei betriebsausgaben, anschaffungen absetzen? und darf man als kleinstunternehmer mit umsatzsteuerbefreiung überhaupt betriebsausgaben abschreiben bzw. absetzen? was würdest du empfehlen? diese monatliche umsatzsteuererklärung schreckt mich ja eigentlich sehr ab :o(
danke schonmal im vorraus für deine antwort, lg pi
Hallo Pi, Wenn Du von der Kleinunternehmerregelung gebraucht machst, also keine Umsatzsteuer ausweist, so sind natürlich die Mwst-Beträge aller Anschaffungen wie bei Privatpersonen voll zu bezahlen. Kannst da also keine Beträge mit deinen Rechnungen verrechnen.
Aber natürlich kannst Du deine Ausgaben absetzen. Eine konkrete Empfehlung kann ich nur schwer abgeben. Es ist natürlich einfacher wenn man sich nicht um die Umsatzsteuer kümmern mu?, ist aber sicherlich nur etwas für den Anfang. Auf jedenfall würde ich immer sehr dazu raten einmal zu einem ersten Gespräch zu einem Steuerberater zu gehen. Einfach ein paar Fragen aufschreiben, vielleicht etwas Litearatur lesen und dann zum Steuerberater. Denn der wei? letzten Endes am besten bescheid, und wenn man gut vorbereitet ist lohnt sich das erste Gespräch auch enorm.
Hallo Timo,
ist nach langer Google Suche endlich eine informative Quelle.
Was mich immer etwas verunsichert in Bezug auf die Selbstständigkeit sind die zu erwartenden Kosten.
Also Dinge die bisher durch den Arbeitgeber erledigt wurden. Gibts da so ne grobe Faustregel / ein Przentsatz was man am Ende raus bekommt? Bzw, was man dem Staat, den Versicherungen etc. abdrücken mu? um ein ungefähren Nettoverdienst zu errechnen?
Ich Danke schonmal im voraus;)
Alles Gute
Gru?
Harald
Hallo Harald, die Quelle ist vielleicht schon ein wenig veraltet? Meine Informationen stammen ja aus dem Jahr 2004, aber danke für das Lob.
Nun aber zu Deiner Frage: Faustregeln sind immer so eine Sache. Es hilft eigentlich nur ordentliches Nachrechnen. Der Kalkulator von E-Lancer ist sicherlich eine gute Hilfe. Steuersätze u.ä. erfragst Du am besten bei deinem Steuerberater, und vielleicht findest Du in deiner Stadt auch eine öffentliche städtische Beratungsstelle o.ä.
Hi, Timo
ich finde dein Bericht sehr interessant, sehr gut geschrieben und mit guten tips.
Beste grü?e M.
Hallo Timo, toll, dass du die die Mühe gemacht hast, uns zu unterstützen. Sehr hilfreich deine Tipps. Vielleicht hast du für mich noch einen speziellen Tipp. Ich möchte mich natürlich auch mit Grafikdesign selbständig machen. Arbeite seit 18 Jahren in diesem Beruf. Ich habe aber kein Studium absolviert. Dafür eine Aubildung als Mediengestalterin (hie? damals noch Druckvorlagenherstellerin) gemacht und Fachabitur im Fachbereich Gestaltung, und eine Weiterbildung zur DTP-Managerin). Gestern habe ich mich telefonisch nach dem Fragebogen beim Finanzamt erkundigt (kann man inzwischen downloaden) und dieses zu erwartende Gespräch geführt: Gerwerbeanmeldung oder Steuernummer. Der Finanzbeamte sagte mir, dass nur Diplom. Grafiker kein Gewerbe anmmelden müssen. Das sind nun mal Richtlinien. Das ist doch irre. Ich verkaufe ein und die selbe Dienstleitung also ist es der gleiche Gewerbezweig, ob mit oder ohne Studium. Das hat doch nichts mit der Vorbildung zu tun. Nun meine Frage an dich: Mit welchen Argumenten kann ich den Finanzbeamten davon überzeugen, mir einfach meine Steuernummer zu geben? Ich möchte nächste Woche persönlich meine Unterlagen, Businessplan, Zeugnisse, Auszeichnungen etc. und natürlich den Fragbogen vorbeibringen. Im persönlichen Gespräch habe ich vielleicht mehr Chancen…Hiiilfe!
LG, Carmen
Ja, es ist wirklich eine Odyssee, vom ersten Gedanke als selbstständiger Unternehmer tätig zu sein/werden bis zu dem Zeitpunkt ab dem man es ist. Die Hürden welche uns in Deutschland im Weg stehen, ganz besonders die für Jungunternehmer gigantischen Sozialabgaben, machen es wahrlich nicht einfach zu überleben. Hierbei kann nur eines helfen, Leidenschaft im Blut – für den jeweiligen Job. Nur dieser Umstand macht es möglich, die Hürden zu überwinden und aus den im Jungunternehmerweg liegenden Steinen schöne Häuser zu bauen … :O) Liebe Grü?e aus Hamburg! Von einem Kollegen der genau wei? wovon du sprichst.
Da ich nach genau den Stichwörtern gesucht habe, die in deinem Artikel vorkommen, bin ich auf deine Seite hier gestoßen und musste gleich erstmal ganz schön staunen, als du geschrieben hast, dass man kein Gewerbe anmelden solle.
Denn ich war vor kurzem beim Amt und wollte mich näher bezüglich Finanzen, etc. informieren und mir wurde zu einer Gewerbeanmeldung geraten..
Nach Auflistung deiner Punkte kann ich mir nun denken, warum und deshalb wollte ich nicht wortlos verschwinden. Danke!
Die Tipps sind schon alt (2007) aber trotzdem immer noch sehr interessant. Vor allem die mit dem Künstler-sein, da habe ich momentan große Interesse, da ich wieder mal malen möchte, wie ich vor einige Jahre gemacht habe.
Danke für die informativen Tipps, Habe den Rechner gleich mal gebookmarkt.
Woher weiss man aber, wie man bwezüglich des Mitwettbewerbs im Rennen liegt?
Hallo Timo,
schön, dass du dir die Mühe gemacht hast, deine Erfahrungen aus dem Start in die Selbständigkeit zusammen zu tragen. Das ist ein sehr interessanter Bericht mit wertvollen Tipps, die sicherlich für manchen Einsteiger äußerst hilfreich sind. Ich kann mich noch gut erinnern, wie es war, als wir anfingen. Das war Mitte der 90er. Es gab zwar schon ein Internet für alle, aber die Informationen waren noch sehr dürftig. Vieles mussten wir uns selbst erlaufen. Im Vergleich zu damals hat sich viel verändert. Nur eine Sache ist noch immer genau so: Rechnungen werden meistens zu spät bezahlt!
In diesem Sinne viel Erfolg weiterhin.
Viele Grüße aus Berlin
Andreas
hI;
Find den Berivcht ebenfalls super! Studiere Kommuniaktionsdesign und fotografiere nebenbei recht häufig. Ich dachte erst daran mich für Fotodesignerin anzumelden, aber auf Rat einer Kommilitonin versuche ich es nun als Freischaffende Künstlerin, da ist man in seinem kreativen Schaffen doch sehr flexibel. Wenn ich das nun als Kleinunternehmen laufen lasse, was muss ich beachten? Was ist mit Steuererklärung etc?
Die Fragen wiederholen sich ständig. Gerade durch Fehler in der Buchhaltung fahren sehr viele Freelancer den Karren an die Wand. Schade, da diese Fehler sehr günstig beseitigt werden könnten. 40 € pro Monat für eine Buchhalterin sind wohl nicht zu viel.
Danke für diese schöne Zusammenfassung, aber einen kleinen Fehler habe ich noch gefunden:
Die Sache mit dem Gewerbe. Man kann nicht pauschal sagen, dass nur Freiberufler eine einfache Buchführung machen können. Auch mit einem Gewerbe musst du keine komplette Buchhaltung machen, solange du unter 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Überschuss bleibst und du eine Personengesellschaft bist. Und Gewerbesteuer musst du erst ab 24.500 Gewinn bezahlen, da muss man erstmal rankommen.
So gesehen hast du als Freiberufler erstmal keine großen Vorteile, außer dass du dich selber beschränkst, nichts anderes tun zu dürfen, außer freiberuflichen Kram. Also wenn du zu ner Webseite noch Hosting anbietest, geht das als Freiberufler nicht.
Siehe auch: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/unternehmensstart/wissen/rechnungswesen/00781/index.php
den Bericht sollten mal die Jungs und Mädels der Existenzgründungsberatung bei der Arbeitsvermittlung lesen…..
Also ich finde diesen Bericht wirklich super. Es wirklich interessent gerade in diesem Themengebiet über solche Berichte zu stoßen.
Hi,
nette Zusammenfassung, wenn auch etwas in die Jahre gekommen :-). Was ich noch bestärken möchte: Auch meine Erfahrung zeigt, dass das Arbeiten im Internet die Grenzen der Freiberuflerstatus häufig sprengt! Man sollte aufpassen, dass man sich nicht schon zu Beginn der Selbstständigkeit zu sehr einschränkt!
Hi,
zu sehr einschränkt? wie meinst du das? wenn man noch jung ist, kann man doch arbeiten 🙂
Vielen dank für diese Tipps, sind auf jeden Fall nicht verkehrt !
Vielen Dank für den interessanten Beitrag.
Vielen Dank für diesen überaus informativen Beitrag! 🙂
Hy sehr sehr toller Beitrag, ich wusste garnicht das man kein Gewerbe anmelden muss !
Naja aufjedenfall ein informativer Beitrag, ichbin begeistert.
Danke für deine Mühe
Sehr interessant. Ich denke Grafik- Designer ist ein Super Beruf oder?
Zum Thema Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG das nicht „nicht in Kopf hast“
habe ich hier interessante Seite gefunden.
http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/100-kleinunternehmer/215-kleinunternehmerregelung-gem-s-19-ustg.html
Interessant, man hört und liest immer wieder wie viele Kleinunternehmer wegen „Steuer-Dummheit“ sich selbst in den Boden wirtschaften. Dabei müsste das gar nicht sein, wenn man sich nur richtig informieren würde. Schade um viele talentierte Leute, die nach einer gescheiterten Selbstständigkeit in irgendeiner Kaschemme als Angestellte Imbiss-Flyer designen müssen.
Danke für die Infos! Das mit der Künstlerabgabe ist schon so eine Sache!
Was ich noch bestärken möchte: Auch meine Erfahrung zeigt, dass das Arbeiten im Internet die Grenzen der Freiberuflerstatus häufig sprengt! Man sollte aufpassen, dass man sich nicht schon zu Beginn der Selbstständigkeit zu sehr einschränkt!
Echt ein sehr guter Beitrag. Ich bin leider auch wieder in einem Angestellten-Verhältnis nachdem ich mit meiner Selbstständigkeit gescheitert bin. Aber ich denke gerade wieder darüber nach den Schritt zu wagen und dabei kann mir dieser Beitrag gut helfen. Danke.
Vielen Dank, hast mir sehr geholfen. Vor allem die Exel-Tabelle zur Honorarkalkulation ist eine große Hilfe.
Sehr Interessanter Beitrag. Habe selbst schon daran gedacht freiberuflich zu arbeiten.
Different people in every country get the credit loans from various creditors, because this is simple and comfortable.
Schöner Beitrag! Auch heute noch aktuell und informativ!
Über viele der angesprochenen Punkte stolpern wir regelmäßig in unseren Existenzgründungsberatungen – hoffentlich leistet dieser Artikel mit einen Beitrag dazu, dass die gleichen Fehler (z.B. Gewerbeanmeldung vs. Freiberufler) nicht immer wieder gemacht werden.
Beste Grüße
Lisa Standel
Das ist für Einsteiger in die Selbstständigkeit sicherlich schon eine ganz gute Zusammenfassung. Allerdings widerspreche ich mal bei dem Punkt mit der Gewerbeanmeldung. Eine Gewerbeanmeldung ist dann sinnvoll, wenn geplant wird dem Endkunden bspw. nicht nur die Entwürfe für Visitenkarten zu verkaufen sondern die fertig gedruckten Visitenkarten. Denn das darf ein freier Grafiker ohne Gewerbe nicht. Dieser darf lediglich seine Grafik-Dienstleistung (also den Entwurf) berechnen.
Hallo Alexander, danke daß Du diese Problematik ansprichst. Meines Wissens kann jedoch auch ein freiberuflicher Grafiker z.B. die entsprechende Drucküberwachung in einer Druckerei mit anbieten und auch berechnen – so wie auch andere nicht gestalterische Beratungstätigkeiten mit angeboten werden können – und oft auch müssen (z.B. Recherche).
Doch es ist immens wichtig, daß die lupenrein schöpferische gestalterische Arbeit glasklar das Hauptgeschäft ist und bleibt – ergo daß dies auch den Hauptanteil des Geschäfts bildet.
Auch Reinzeichnungstätigkeiten, oder mehr oder weniger stupide Satzarbeiten sind keine gestalterisch schöpferische Leistung – da muß man wirklich sehr aufpassen.
Ich würde auch noch empfehlen, wann immer möglich sich über Förderungsmöglichkeiten zu erkundigen und das am besten vorher!! Zum Beispiel beim Arbeitsamt ,KfW, Handwerkskammer oder IHK. Die helfen meisten, auch wenn man nicht kammerzugehörig ist, oder vermitteln einen Kontakt.
WOW – Das ist ja mal ein umfangreicher Beitrag.
Ein Dauerbrenner (für Berufseinsteiger und alte Hasen) ist wohl vor allem die „kostendckende“ Kalkulation des eigenen Stundensatzes. Und zudem die Einschätzung eines Leistungeaufwandes.
Wichtig ist vor allem, dass der Stundensatz auch langfristig funktioniert. Zwar will man seine Auftraggeber nicht abschrecken, aber man sollte zumindest seine „Untergrenze“ kennen. Also was MUSS man verlangen, um von seiner Arbeit auch leben respektive überleben zu können.
Ich hätte zu diesem Thema noch drei kleine Tipps:
1) Buch „Design kalkulieren“: Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie der eigenen Stundensatz kostendeckend kalkuliert wird.
http://designers-inn.de/die-serie-design-kalkulieren
2) iPhone-Apps „iFee“ und „DESIGNFEE Calculator“: Mit dem App kannst du direkt Angebote erstellen. In der Datenbank sind jede Menge Projekte mit Preisvorschlägen enthalten. Ein gute Startpunkt für die eigene Kalkulation.
http://itunes.apple.com/de/app/designfee-honorar-kalkulator/id498932720?mt=8
3) Buch Parcours: Gibt einen sehr schönen allgemein Überblick zum Thema Selbständigkeit. Leider gibt es keine genauen Angaben zu Stundensätzen und Leistungskalkulationen (aber da helfen ja die beiden ersten Tipps weiter)
Gutes Gelingen euch allen!
VG und gutes Gelingen 🙂
Tag Timo,
hier noch ein fettes Lob: Klasse Beitrag, so wenig langweilig, so umfangreich. Eben einfach hilfreich und vor allem :
komplett altruistisch (in unserer Zunft ja nun wirklich eher selten…)
Ganz dicken Dank dafür!
Juliane
Aber muss es nicht heißen: Hinterlasse DeinEN Kommentar?? Und schwierig mit ie!
;-)) Sorry, kann das einfach nicht lassen…
Hallo!
Nachdem ich mich nun überall beraten lassen habe, obwohl ich mich nur nebenberuflich selbständig mache, hat mir das jetzt am meisten geholfen. Danke!
Liebe Grüße
Lena
Hi, vielen Dank für diese ausführliche Beschreibung! Jetzt muss ich eine Sache nachfragen, ich hoffe das weiß jemand: Ich bleibe dieses Jahr unter dem Steuerfreibetrag, heißt ich gebe zwar meine Rechnungen ab, aber zahle keine Steuern…auf die Rechnungen hab ich bisher einfach immer „xxx Stunden => xxx Euro“ geschrieben und nie irgendwas mit Mehrwertsteuer…ich hab halt meinen Stundensatz berechnet. Muss ich da jetzt diesen erwähnten Satz hinschreiben? Ich hab kein Gewerbe…gelte ich automatisch als „Kleinunternehmer“ und kann diesen Satz verwenden?
Liebe Grüße und herzlichen dank, Johanna
Lieber Timo, bin auf der Suche nach einem aktuellen Fibu Programm, das für uns kreative FreiberuflerInnen besonders geeignet ist. Deine Tipps zur, die ja eigentlich von 2004 stammen sind sehr hilfreich und ich versuche es nun mal mit dem Link zum Steuerpilot … Danke und weiterhin viel Erfolg, Angelika
Hallo Timo,
Es ist zwar schon lange her, mit deinem Beitrag.
Ich danke dir auf jedenfall dafür, es war sehr Interresant alles durch zu lesen 😉 .
Nur mir ist jetzt aufgefallen bis auf der Link AGD/BGD funktionieren die anderen Links nicht mehr.
Hast du eventuell noch alternative Links ?
Lg Ani
oh, sehr schön. kennt ihr denn den hier:
http://www.bdg-kalkulator.de
der ist ganz praktisch, nur nicht auf dem Rechner.