Mo  13.12.04 

Tips »Selbstständig als Grafikdesigner«

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Auch wenn ich selbst ja inzwi­schen nicht mehr als freier, selb­stän­di­ger Gra­fik– und Web­de­si­gner durch die Arbeit­welt wan­dele, und meine Selb­stän­dig­keit nun auch nicht gerade lang gedau­ert hat, möchte ich doch ein paar mei­ner Erfah­run­gen tei­len und Tips für die kor­rekte Arbeit als freier Gra­fik­de­si­gner geben.

Ich über­nehme natür­lich kei­ner­lei Gewähr für die Rich­tig­keit mei­ner Anga­ben!
Diese Geschichte ist nicht 100%ig recher­chiert, und ich werde in Zukunft an die­sem Text sicher­lich noch an der einen oder ande­ren Stelle Hand anle­gen, um alles wenigs­tens eini­ger­ma­ßen ordent­lich zusam­men zu bekom­men…

Kein Gewerbe anmel­den
Zwar ist die­ser Tipp schon uralt, und in nahezu jedem belie­bi­gen Rat­ge­ber zu lesen, doch gibt es schein­bar noch immer in paar Kol­le­gen, die sich in die­ser Hin­sicht vom Finanz­amt über’s Ohr schla­gen las­sen. Da der Beruf eines Gra­fik­de­si­gners, sofern eine aus­rei­chende gestal­te­ri­sche Qua­li­tät oder künst­le­ri­sche Qua­li­tät erreicht wird, zu den freien Beru­fen zu zäh­len ist, sollte man die Vor­teile eines freien Berufs auch in Anspruch neh­men. Das wäre neben der Gewer­be­steuer, die sich ein frei­be­ruf­li­cher Gra­fik­de­si­gner spa­ren kann, auch die ein­fa­chere Einnahme-Überschuß-Rechnung, anstatt einer kom­plet­ten Buch­hal­tung wie sie Gewer­be­triebe füh­ren müs­sen.
Außer­dem gibt es sicher­lich bei einem regu­lä­ren Gewer­be­be­trieb noch so einige andere Unwäg­bar­kei­ten, da ich ein­fach mal davon aus­gehe, daß die Büro­kra­tie höhere Anfor­de­run­gen an einen Gewer­be­be­trieb hat, als an einen freien Grafikdesigner.

Künst­ler­so­zi­al­kasse
Die Künst­ler­so­zi­al­kasse, oder nen­nen wir sie der Ein­fach­heit hal­ber ein­fach KSK, (=Kom­man­do­Spe­zi­al­Kräfte), hat ein­fach unglaub­li­che Vor­teile für einen freien Gra­fik­de­si­gner – und auch hier sollte man wie­der eher eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit aus­üben.
Zwar scheint es der­zeit mit der Zukunft der KSK etwas unklar zu sein – die EU will die KSK offen­bar kip­pen – doch wir soll­ten ein­fach mal davon aus­ge­hen, daß dies uns allen erspa­ren bleibt, denn die KSK hat große Vor­teile für einen Gra­fik­de­si­gner.
Ich schil­dere ein­mal kurz mei­nen Fall als ich mich zu Beginn die­ses Jah­res selb­stän­dig gemacht habe. Ich habe mich natür­lich umge­hend bei der KSK gemel­det, und den soge­nann­ten »Fra­ge­bo­gen zur Fest­stel­lung der Ver­si­che­rungs­plflicht« aus­ge­füllt und bei der KSK ein­ge­reicht. Doch lei­der dau­ert das Prü­fungs­ver­fah­ren bei der KSK auf­grund des gro­ßen Andrangs oft einige Monate, so daß ich gezwun­gen war mich in der Zwi­schen­zeit als soge­nann­ter frei­wil­lig Ver­si­cher­ter bei mei­ner Kran­ken­kasse zu ver­si­chern – nur lei­der hat dies einen ent­schei­den­den Nach­teil: Es ist sehr teuer.
Die Kran­ken­kas­sen gehen näm­lich von einem für mich damals uto­pi­schem Min­dest­ein­kom­men von ca. 1.500,– Euro aus, und errech­nen aus die­sem Ein­kom­men den fäl­li­gen Bei­trag für die Kran­ken­ver­si­che­rung. Bei mir bedeu­tete diese Klei­nig­keit, daß ich nahezu genauso viel Geld bei der Kran­ken­kasse ein­zah­len mußte, wie ich effek­tiv mit mei­ner Selb­stän­dig­keit her­aus­be­kom­men habe. Also hätte dies für mich das Ende mei­ner Selb­stän­dig­keit bedeu­tet. Bei der KSK habe ich deut­lich weni­ger bezahlt, da zum einen diese Min­dest­grenze nicht exis­tiert (zumin­dest in der ers­ten Zeit nicht), und da die KSK quasi den Arbeit­ge­ber­an­teil für die Kran­ken­kasse über­nimmt. Das hört sich jetzt viel­leicht etwas kom­pli­ziert an, ist es aber ganz und gar nicht. Man muß sich die KSK ein­fach als Ersatz-Arbeitgeber in Bezug auf Kran­ken­kas­sen­bei­träge vor­stel­len. Ver­si­chert bleibt man auch ganz nor­mal bei sei­ner eige­nen Kran­ken­kasse, denn die KSK ist eben keine Kran­ken­kasse son­dern der schon ange­spro­chene Arbeit­ge­ber­er­satz. So ist man schließ­lich bei sei­ner Kran­ken­kasse exakt zu den glei­chen Bedin­gun­gen eines Arbeit­neh­mers ver­si­chert, und dies ist gut so!

Wei­ter­ge­hende Infor­ma­tio­nen zu der KSK kann man übri­gens her­vor­ra­gend auf der Inter­net­seite der KSK her­un­ter­la­den: www.kuenstlersozialkasse.de

Das Finanz­amt und die Steu­er­num­mer
Ein für einige sicher­lich lei­di­ges Thema sind die lie­ben Steu­ern und das liebe Finanz­amt, doch so schlimm wie es scheint ist es nun wirk­lich nicht — zumin­dest für Frei­be­ruf­ler. Man ruft ein­fach bei sei­nem zustän­di­gen Finanz­amt an und mel­det die­sem, daß man nun eine Tätig­keit als frei­be­ruf­li­cher Gra­fik­de­si­gner auf­neh­men werde. Hier sollte man dar­auf ach­ten, daß man sich von dem Finanz­be­am­ten nicht in die Gewerbe-Ecke sto­ßen lässt. Nun bekommt man im Laufe der Tage von dem Finanz­amt ein recht fried­li­ches For­mu­lar zuge­schickt, in dem man einige spe­zi­elle Anga­ben zu der Art der Tätig­keit ange­ben muß – für all die­je­ni­gen, die sol­che Fra­ge­bö­gen nicht beson­ders mögen sei gera­ten: »Ein­fach zum Steu­er­be­ra­ter gehen.»
Anschlie­ßend bekommt man auch eine ordent­li­che Steu­er­num­mer zuge­teilt, die inzwi­schen auf jede ein­zelne Rech­nung auf­ge­druckt sein muß.

Die Buch­füh­rung / Die Ein­nahme Überschuß-Rechnung
Wo wir schon bei so schö­nen The­men wie Steu­ern & Co ange­kom­men sind, will ich gleich ein paar Wort zu der Ein­nahme Überschuß-Rechnung fal­len las­sen. Wie schon wei­ter oben ange­spro­chen, brau­chen freie Gra­fi­ker keine dop­pelte Buch­füh­rung – obgleich dies natür­lich nicht ver­bo­ten ist – und kön­nen den erwirt­schaf­te­ten Gewinn für das Finanz­amt in Form einer Ein­nahme Überschuß-Rechnung erfas­sen. Das Prin­zip ist eigent­lich unglaub­lich sim­pel: Man zählt all seine Ein­nah­men zusam­men, und zieht von die­sen alle Aus­ga­ben ab. Was dann unter dem Strich her­aus­kommt ist hof­fent­lich eine posi­tive Zahl die dann zu ver­steu­ern ist.

Um bei all die­sen Zah­len jedoch den Über­blick zu wah­ren, sollte man sich ein gutes Sys­tem aus­den­ken, mit wel­chem man seine Buch­füh­rung anlegt. Das wäre zu aller­erst eine ordent­li­che Ablage der Rech­nun­gen, Quit­tun­gen und Co. Ich habe es fol­gen­der­ma­ßen gemacht: Ich hatte einen ein­fa­chen Ord­ner für meine Belege Quit­tun­gen u.s.w., und die­sen auf’s ein­fachste auf­ge­teilt in:

  1. Offene Pos­ten
  2. Bezahlte Rech­nun­gen
  3. Belege Aus­ga­ben
  4. Abschrei­bun­gen

Wobei man ein­fach fol­gen­der­ma­ßen vor­geht: Nach voll­en­de­ter Arbeit schreibt man seine Rech­nung an den Kun­den, und behält selbst­ver­ständ­lich selbst eine Kopie der Rech­nung. Diese Rech­nung wird nun zunächst unter Punkt (1) Offene Pos­ten abge­legt. Sobald nun der Kunde bezahlt, wird mit einem klei­nen Stem­pel auf der Rech­nung das genaue Geld­ein­gangs­da­tum gestem­pelt, und ich hefte die Rech­nung in (2)Bezahlte Rech­nun­gen. Die Geschichte mit dem Stem­pel hat so seine beson­de­ren Gründe auf die ich spä­ter noch zu spre­chen komme.
Bei den Aus­ga­ben gehe ich fol­gen­der­ma­ßen vor. Alle klei­nen all­täg­li­chen Aus­ga­ben die keine Abschrei­bung dar­stel­len wer­den ein­fach zeit­lich fort­lau­fend gesam­melt und abge­hef­tet, wobei jede ein­zelne Quit­tung eine fort­lau­fende Num­mer bekommt, die ich ein­fach drauf geschrie­ben habe.
In den Abschrei­bun­gen wer­den schließ­lich die etwas umfang­rei­che­ren Anschaf­fun­gen wie Com­pu­ter u.ä. abge­hef­tet – eben die­je­ni­gen, die man nicht sofort abset­zen kann, son­dern über einen gewis­sen Zeit­raum abschrei­ben muß.

Die Buch­füh­rung selbst habe ich zunächst noch mit einem klas­si­schen Buch­füh­rungs­buch erle­digt, was auch mach­bar ist, aber nicht unbe­dingt sehr kom­for­ta­bel. Ich habe mich dann ent­schlos­sen den Steu­er­pi­lot zu kau­fen, und habe mit die­sem meine Buch­füh­rung erle­digt.
Infor­ma­tio­nen zu dem Pro­gramm unter: www.deltaworx.de

Die Geschichte mit dem Zahlungseingangs-Stempel
Wie ja eben schon ange­spro­chen lan­det auf mei­nen Rech­nun­gen immer ein Stem­pel, wann der Kunde den Betrag bezahlt hat. Dies ist bei einer Einnahme-Überschuß-Rechnung beson­ders wich­tig, denn hier gel­ten schlich andere Zei­ten als bei einer nor­ma­len ordent­li­chen Buch­füh­rung. Es wer­den die tat­säch­li­chen Zei­ten einer Zah­lung beach­tet, und nicht das Datum der Rech­nungs­stel­lung. Sprich, wenn ich mei­nem Kun­den eine Rech­nung schreibe, und diese mit dem 01.06.2004 datiert ist, der Kunde aber wie üblich erst am 01.08.2004 bezahlt, so muß ich auch exakt das Datum in meine Buch­hal­tung über­neh­men, an dem der Betrag auf mei­nem Konto ein­ge­gan­gen ist. Die Ban­ken dru­cken dies übri­gends auch spe­zi­ell auf die Kon­to­aus­züge auf, und nen­nen dies meist »Valuta«.
Eine kleine Falle in die­ser Hin­sicht bil­den auch Aus­ga­ben, die man mit sei­ner EC-Karte tätigt. Man weiß zwar wann man den Ein­kauf getä­tigt hat – steht ja schließ­lich auch auf dem Bon, aber das Datum wann das Geld wirk­lich von dem eige­nen Konto wan­dert kann doch deut­lich spä­ter sein. Beson­ders schwirig wird es bei Kre­dit­kar­ten, die ja bekannt­lich nur ein­mal im Monat abge­rech­net wer­den. Aber man muß eben immer das tat­säch­li­che Datum in sei­ner Buch­hal­tung ver­wen­den. Und eben aus die­sem Grund habe ich diese nette kleine Stem­pel­or­gie geschaffen…

Der Steu­er­pi­lot
Wie bereits zuvor ange­spro­chen habe ich für meine Buch­hal­tung den Steu­er­pi­lo­ten ver­wen­det, da mir eine Hand­buch­hal­tung zuneh­mend zu auf­wen­dig wurde. Und ich kann nur jedem Raten diese Soft­ware zu ver­wen­den, denn sie umfaßt wirk­lich nahezu alles was man als Frei­be­ruf­ler braucht. Denn es wird nicht nur die Buch­hal­tung mit dem Pro­gramm erle­digt. Es ver­mag sogar die Finanz­amts­for­mu­lare ent­spre­chend aus­zu­fül­len, und wenn man selbst Mwst. auf seine Rech­nun­gen auf­schlägt, und nicht von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch macht, druckt einem der Steu­er­pi­lot auch die­ses For­mu­lar kom­plett aus. So spart man sich wirk­lich eini­ges. Auch Fahr­ten­bü­cher für das eigene Auto und vie­les mehr kann man mit die­sem klei­nen Pro­gramm erle­di­gen.
Infor­ma­tio­nen zu dem Pro­gramm unter: www.deltaworx.de

©2004

Steu­er­pi­lot — Aus­ga­ben Fenster
©2004

Steu­er­pi­lot — Der Bericht

Die AGB’s
Noch eine kleine Spe­zia­li­tät ist die Geschichte mit den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Hier­auf sollte man auf kei­nen Fall ver­zich­ten, denn die Arbeit als Desi­gner kann teil­weise recht­lich recht knif­fe­lig wer­den, was die Ver­ant­wor­tung für Druck­feh­ler, Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen und vie­les mehr angeht. Da hel­fen einem ordent­li­che all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen oft wei­ter. Auch für den Kun­den sind diese von Vor­teil, da gleich klar wird, auf wel­cher Basis man zusam­men arbeitet.

Übri­gens gibt es eine kleine Trick­falle, wie man aus sei­nen eige­nen AGB’s vom Kun­den raus­ge­schmis­sen wird. Wenn näm­lich der Kunde einem eine ein­fa­che Auf­trags­be­stä­ti­gung mit sei­nen AGB’s schickt, und viel­leicht auch noch expli­zit auf diese ver­weist, so sind diese auch gül­tig. Man sollte also immer das letzte Wort haben, und wie­der eine Bestä­ti­gung zurück­schi­cken, und in die­sem Schrei­ben auf die eige­nen AGB’s ver­wei­sen. Wobei es natür­lich manch­mal auch albern sein kann, wenn man für eine kleine Visi­ten­karte ewig lang Schrift­ver­kehr füh­ren muß, bevor man beginnt das Kärt­chen in einer Stunde zu gestal­ten…
Aber es gibt eben auch kniff­lige Auf­träge mit grö­ße­ren Sum­men, bei denen man auf sol­che Tricks ach­ten sollte.

Wun­der­bare vor­ge­fer­tigte all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen gibt es übri­gends bei den diverse Inter­es­sens­ver­ei­ni­gun­gen wie dem AGD–Allianz deut­scher Desi­gner e.V. oder dem BDG
Gehe zu dem AGD oder dem BDG

Die Auf­trags­be­stä­ti­gung
Eine gute Ang­wohn­heit ist es übri­gends auch, münd­li­che Abspra­chen zu umge­hen. Es ist ein­fach bes­ser, etwas schrift­lich zu haben. Da aber ja viele Dinge direkt im münd­li­chen Gespräch mit dem Kun­den abge­spro­chen wer­den, und sicher­lich auch einige Auf­träge rein münd­lich ent­ste­hen, kann man hier mit einer ein­fa­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung in Schrift­form alle Unklar­hei­ten besei­ti­gen.
Wich­tig ist dabei, daß klar ist daß die Auf­trags­be­stä­ti­gung nichts wei­te­res tut, als den bereits per Tele­fon erteil­ten Auf­trag schrift­lich zu bestä­ti­gen. Man ver­wen­det ein­fach eine Flos­kel der Art: »Ihre Auf­trags­er­tei­lung aus unse­rem Tele­fo­nat vom xx.xx.xxxx bestä­tige ich ihnen wie folgt. Wir haben uns dar­auf geei­nigt daß…« oder so ähn­lich. Man darf dann natür­lich auch nur das bestä­ti­gen, was man auch wirk­lich am Tele­fon bespro­chen hat, denn sonst bekommt man ein Pro­blem. In dem Fall, daß man den­ken könnte hier wird irgend­et­was neues beschrie­ben, so bedarf dies der schrift­li­chen Zustim­mung des Auf­trag­ge­bers. Ein Bestä­ti­gungs­schrei­ben ist aber ja nichts anders als ein Pro­to­koll eines Tele­fo­na­tes, und es wurde ja bereits alles geklärt. Wenn der Kunde nun diese Auf­trags­be­stä­ti­gung erhält, und ihm erscheint doch irgend­et­was unklar, wird er sich schon bei einem mel­den. Dann wie­der eine Bestä­ti­gung schi­cken, und man hat immer alles schrift­lich schwarz auf weiß – und dies ist natür­lich nicht nur für einen selbst von Vor­teil, den Kun­den wird es sicher­lich auch freuen.

Die ordent­li­che Rech­nung
Eine ver­nünf­tige Rech­nung beinhal­tet folgendes:

  1. Die volle Anschrift des Kunden
  2. Ein kor­rek­tes Datum der Rechnungsstellung
  3. Eine fort­lau­fende ein­deu­tige Rechnungsnummer
  4. Eine genaue Beschrei­bung der erbrach­ten Leistung
  5. Natür­lich den ent­spre­chen­den Betrag
  6. die aus­ge­wie­sene Mehrwertsteuer
  7. den eige­nen Namen & Co, eben einen Briefbogen
  8. Und nicht zuletzt auch die Steuernummer

Wenn man selbst keine Mehr­wert­steuer aus­weist, so muß man dar­auf ach­ten, daß man dar­auf hin­weist, daß man von der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung gebrauch nimmt – den genauen Wort­laut dazu habe ich jetzt lei­der nicht im Kopf. Wenn man dies tut, sollte man auch dar­auf ach­ten, daß man wirk­lich nie­mals Mwst. auf seine Rech­nun­gen aufschlägt.

Keine Auf­träge im eige­nen Namen
Eine wich­tige Geschichte ist auch, daß man sich als klei­ner Frei­be­ruf­ler ange­wöh­nen sollte, externe Auf­träge wie einen Druck­auf­trag o.ä. nicht in eige­nem Namen abzu­wi­ckeln, son­dern im Namen des Kun­den. Dazu lässt man sich am bes­ten schrift­lich durch den Kun­den bevoll­mäch­ti­gen, und man erteilt einen Druck­auf­trag im Namen und auf Rech­nung des Kun­den.
Denn ich habe es schon oft erlebt, daß in der Dru­cke­rei mei­nes Vaters die Gra­fi­ker auf den oft doch recht hohen Druck­kos­ten sit­zen geblie­ben sind, weil der Kunde inzwi­schen pleite gegan­gen ist, oder ein­fach nicht zah­len will. Sol­che Gefah­ren sollte man grund­sätz­lich von sich fern halten.

Druck­frei­gabe

©2004

©2004

Wo wir schon bei dem Druck sind, sollte man die Druck­frei­gabe nicht ver­ges­sen. Es kann näm­lich sehr ärger­lich wer­den, wenn man selbst auf­grund eines Feh­lers die Kos­ten für einen neuen Druck selbst bezah­len muß. Hierzu ist es wich­tig, sich von dem Kun­den expli­zit eine Frei­gabe für die Druck­sa­chen ertei­len zu las­sen. Man fer­tigt sich ein­fach einen ent­spre­chen­den Stem­pel an, und bes­tem­pelt das natür­lich immer vor­han­dene Proof des Doku­ments, oder zumin­dest den Aus­druck mit die­sem Stem­pel, und lässt den Kun­den unter­schrei­ben, daß es kei­ner­lei Feh­ler mehr gibt.
So liegt die Ver­ant­wor­tung let­zen Endes beim Kun­den, auch wenn man natür­lich unbe­dingt ver­mei­den sollte Feh­ler in den Druck­sa­chen zu haben, denn das mag ein Kunde aus gutem Grund nicht besonders.

Die Kal­ku­la­tion
Es gibt prin­zi­pi­ell zwei ver­schie­dene Metho­den die eige­nen Kos­ten zu kal­ku­lie­ren. Zum einen ist da die Vor­ge­hens­weise die die Alli­anz deut­scher Desi­gner oder auch der Bund deut­scher Gra­fik­de­si­ger emp­fiehlt – eine Kal­ku­la­tion die exakt die Nut­zungs­rechte und die Ent­wurfs­zeit ein­be­zieht. Hier wird zunächst geschätzt, wie lange man wohl an dem Ent­wurf sit­zen wird, und der Anteil an Zeit den man auf gestal­te­ri­sche Arbeit ver­wen­det, wird schließ­lich noch mit einem Nut­zungs­ho­no­rar ver­se­hen. Dies hat den ent­schei­den­den Vor­teil, daß man auch wirk­lich die gestal­te­ri­sche Eigen­heit der eige­nen Arbeit eines Grafik-Designers in der Rech­nung zu sehen bekommt. Außer­dem ist es eben etwas anders, ob der eigene Ent­wurf nur im Schau­fens­ter in dem Nach­bar­haus hängt, oder auf welt­weit pla­ka­tier­ten Pla­ka­ten in drei­ßig ver­schie­de­nen Spra­chen.
Es ist nur eben etwas kom­pli­zier­ter zu berechnen.

Ich habe des­halb aus rei­ner Faul­heit ledig­lich eine klas­si­sche Stun­den­satz­kal­ku­la­tion gemacht. Also geschätzt wie viel Stun­den ich brau­chen werde, dies mit dem Stun­den­satz mul­ti­pli­ziert und fer­tig. Bei umfang­rei­che­ren Arbei­ten sollte man ver­su­chen, sich nicht auf einen Fest­preis ein­zu­las­sen, denn es ist oft nicht abseh­bar, wie lange man wirk­lich brau­chen wird. Oder man ver­sucht ein Ange­bot mit ein­zel­nen Häpp­chen und Pake­ten, die dann jeweils einen Fest­preis haben, und der Kunde im Laufe des Auf­tra­ges ent­schei­det, wie­viele die­ser Pakete ent­ste­hen sollen.

Doch woher weiß ich denn mei­nen Stun­den­satz?
Eine wirk­lich schwie­rige Frage auf die auch ich nicht ein­fach ant­wor­ten kann. Die Zei­ten sind gerade nicht beson­ders gut, doch auch jetzt sollte man sich daran machen sei­nen Stun­den­satz ordent­lich zu errech­nen. So wie es ein Betriebs­wirt auch tun würde.

Ich kann hier nur den Stun­den­satz­kal­ku­la­tor von E-Lancer NRW emp­feh­len, der unter die­sem Link sowohl als Online­kal­ku­la­tor, als auch als Excel-Tabelle existiert.

© 2004

© 2004

Um mit die­ser Hilfe den eige­nen Stun­den­satz zu berech­nen, benö­tigt man jedoch zunächst ein paar Zah­len. Vor allem das ange­strebte Ein­kom­men ist wich­tig, und hier sollte man sich daran ori­en­tie­ren, was man selbst in einer Fest­an­stel­lung ver­die­nen würde. Oder was man denkt selbst wert zu sein. Schließ­lich gibt man noch einige wei­tere Daten an, die in der Excel-Tabelle auch kom­men­tiert sind, und her­aus kommt ein Wert, den man sei­nen Kun­den berech­nen muß, um genau soviel zu ver­die­nen, wie ein Arbeit­neh­mer ver­dient. Vor­aus­ge­setzt natür­lich man wird nicht krank, hat genug zu tun usw…

Man wird sich viel­leicht wun­dern, wie hoch der Stun­den­satz inkl. aller Aus­ge­ben gehen wird, aber das sollte man auf kei­nen Fall igno­rie­ren, schließ­lich will man ja auch von der Arbeit leben (Der in dem Screen­shot zu sehende Stun­den­satz ist übri­gends nicht mei­ner, son­dern der Stan­dard­satz, der in dem Kal­ku­la­tor ein­ge­tra­gen ist…)

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44 Kommentare zu »Tips »Selbstständig als Grafikdesigner««

  1. mica sagt:

    Hi, Timo
    ich finde dein Bericht sehr inter­es­sant, sehr gut geschrie­ben und mit guten tips.
    Beste grü?e M.

  2. Hmm, die Kal­ku­la­tion am Ende dei­nes ansich sehr schö­nen Berich­tes ver­wirrt mich ein wenig. Ansich finde ich die Her­an­ge­hens­weise völ­lig okey, aller­dings bin ich einen ande­ren Weg gegan­gen. Eigent­lich ist es bes­ser erst­mal aus­zu­rech­nen wie­viel Geld man im Monat benö­tigt, um dann dar­auf auf­bau­end das Ein­kom­men zu berech­nen wel­ches man zum über­le­ben haben muss. Um dar­auf auf­bau­end dann Gewinn-Magen etc. ein­rech­nen zu kön­nen. Und etwas komisch finde ich noch die Rech­nung der Kran­ken­ver­si­che­rung (10%? Ist das nicht mehr, und wie sieht das mit Sozi­al­ab­ga­ben, etc aus?) und wei­ter 1/3 für Betriebs­aus­ga­ben? Und wo blei­ben die ande­ren Steu­ern, wie Ein­kom­mens­steuer etc. Aber der Ansatz ist auf jeden­fall schon­mal ganz gut. Wobei die Zah­len etwas Uto­pisch sind.
    Ansons­ten aber sehr schön mal alles so kom­pakt zu lesen.

    Gru?
    Dirk

  3. andrea sagt:

    aber hallo ,
    sowas hätt ich damals schon gebraucht.
    bin zwar keine gra­phik­de­si­gne­rin, son­der seit 13 jah­ren selbst. als mode­de­si­gne­rin,
    aber das prin­zip ist doch über­all gleich .
    gebe die­sen link super gerne an mei­nen gross cou­sine in ber­lin wei­ter, ein neu­ling in eurer sparte.

    liebe grüsse noch aus mün­chen
    andrea

  4. Sabrina sagt:

    Grü? dich,

    super infor­ma­tiv zusam­men­ge­fasst. Ich stehe kurz vor mei­ner frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit und konnte einige Rat­schläge gut gebrau­chen. Nur habe ich auf den Sei­ten des AGD und dem BDG keine All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gefun­den. Brau­che ich die als freie Medi­en­ge­stal­te­rin wirk­lich? Viel­leicht kann mir jemand aushelfen?

    Gru?, Sabrina

  5. Timo sagt:

    Grü?e zurück Sabrina,

    und danke für dein Lob. Ich emp­fehle dir unbe­dingt gute all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen in deine Ver­träge ein­zu­flech­ten. Der Job eines Gestal­ters kann oft recht­lich gefähr­lich wer­den, und ist auch auf­grund des Urhe­ber­rechts nicht ganz ein­fach zu handeln.

    Du fin­dest die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen bei­spiels­weise des AGD’s auch in dem »Tarif­ver­trag für Design-Leistungen«. Den haben viel­leicht ein paar Freunde oder Bekannte zu Haus. Es ist auch wich­tig immer zu ver­su­chen, da? deine AGB’s dei­ner Arbeit mit dem Kun­den zu Grunde lie­gen. Wenn bei­spiels­weise dir dein Kunde ein Auftrags-Schreiben schickt, in dem er dich dazu auf­for­dert etwas anzu­fer­ti­gen, so wären in die­sem Fall seine AGB’s ma?gebend.

    Ein klei­ner Tipp wäre fol­gende Vor­ge­hens­weise: Du besprichst münd­lich mit dei­nem Kun­den den Auf­trag ?? so wie es ja auch meis­tens gemacht wird ?? und lässt dir auch münd­lich vom Kun­den den Auf­trag ertei­len. Anschlie?end schreibst Du die gemach­ten Abspra­chen auf und schickst dem Kun­den eine Autrags­be­stä­ti­gung mit dei­nen AGB’s. Wenn Du in die­sem Schrei­ben dar­auf hin­weist, da? der Ver­trag bereits münd­lich geschlos­sen wurde, und kei­ner Bestä­ti­gung sei­tens des Kun­den bedarf, so ist alles exakt wie von dir notiert ver­ein­bart ?? inkl. dei­ner AGB’s auf die Du natür­lich hin­weist und die Du mit­schickst. Neben­bei hat es auch den Vor­teil, da? die Abspra­chen schrift­lich vor­lie­gen und im Streit­fall man ein­fach nur nach­schauen mu?.

    Na denn, ich wün­sche dir viel Erfolg.

  6. yvo sagt:

    hallo,
    ich habe soeben deine aus­führ­li­chen beschrei­bun­gen zur selbst­stän­dig­keit gele­sen. bin nun auch dabei, den fra­ge­bo­gen fürs finanz­amt aus­zu­fül­len, wobei sich bei mir die frage stellt, benö­tigt man unbe­dingt ein büro oder darf man auch in sei­ner woh­nung ein zim­mer zum büro umfunk­tio­nie­ren?
    es wäre schön, wenn du mir da wei­ter­hel­fen könn­test, da ich im inter­net nichts so rich­tig finde. vie­len dank!

  7. Timo sagt:

    @yvo: Wir sind ein freies Land, des­halb kannst Du natür­lich auch von zu Haus aus deine Selb­stän­dig­keit begin­nen. Ich denke sogar da? man noch nicht ein­mal ein Zim­mer kom­plett umfunk­tio­nie­ren müsste. Lei­der ist mein Wis­sen da aber auch etwas löch­rig. Es wirkt natür­lich seriö­ser wenn Du ein Büro hast, aber letz­ten Endes darfst Du von der Sicht des Finanz­am­tes her wahr­schein­lich über­all Geld ver­die­nen so lange Du es ver­steu­erst…
    Es kann aber z.B. sein da? dein Ver­mie­ter da was mit­zu­re­den hat, was die Nut­zung der Woh­nung als Geschäfts­raum angeht. Auch ist es inter­es­sant was für ein Gewerbe du in dei­ner Woh­nung aus­übst. Wenn Du (mal ein klei­nes Bei­spiel) regen Kun­den­ver­kehr hast, schnappst Du ja den Anwoh­nern Park­plätze weg u.ä. ?? was in Wohn­ge­bie­ten sogar recht­lich schwie­rig wird.
    Ich würde dir emp­feh­len, schnapp dir nen Tele­fon und tele­fo­nier dich schlau. Ruf dei­nen Ver­mie­ter an, nen Steu­er­be­ra­ter oder auch das Finanz­amt selbst. Man kann sich näm­lich auch direkt beim Finanz­amt seine Finanz-Fragen beant­wor­ten las­sen ?? Die sind sogar dazu ver­pflich­tet schlie?lich bezah­len wir Sie ja mit unse­ren Steu­er­gel­dern.
    Auch Wirt­schafts­be­ra­tungs­stel­len u.ä. gibt es in jeder Stadt und auch da kann man sich mel­den. Man fühlt sich zwar als klei­ner Frei­be­ruf­ler nicht immer ernst genom­men, aber schwamm drü­ber ?? ich würd?? übri­gends erst­mal das Tele­fon aus­pro­bie­ren, bevor man von Amt zu Amt wandert.

    Ich hoffe das war einigerma?en hilf­reich, Gru? Timo

  8. Kilic sagt:

    Danke für die Infor­ma­tion, hat mir sehr geholfen…

  9. pi sagt:

    hallo timo, dein bericht ist super-klasse — er hat mir sehr bei der ent­schei­dungs­fin­dung zur selb­stän­dig­keit gehol­fen. lei­der bin ich mir nicht ganz sicher ob ich diese kleinst­un­ter­neh­mer­re­ge­lung in anspruch neh­men soll…mein zu erwar­ten­der umsatz bzw. gewinn liegt in jedem fall in die­sem bereich, aber wenn ich keine MwSt aus­weise kann ich doch auch keine bei betriebs­aus­ga­ben, anschaf­fun­gen abset­zen? und darf man als kleinst­un­ter­neh­mer mit umsatz­steu­er­be­frei­ung über­haupt betriebs­aus­ga­ben abschrei­ben bzw. abset­zen? was wür­dest du emp­feh­len? diese monat­li­che umsatz­steu­er­er­klä­rung schreckt mich ja eigent­lich sehr ab :o(
    danke schon­mal im vor­raus für deine ant­wort, lg pi

  10. Timo sagt:

    Hallo Pi, Wenn Du von der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung gebraucht machst, also keine Umsatz­steuer aus­weist, so sind natür­lich die Mwst-Beträge aller Anschaf­fun­gen wie bei Pri­vat­per­so­nen voll zu bezah­len. Kannst da also keine Beträge mit dei­nen Rech­nun­gen ver­rech­nen.
    Aber natür­lich kannst Du deine Aus­ga­ben abset­zen. Eine kon­krete Emp­feh­lung kann ich nur schwer abge­ben. Es ist natür­lich ein­fa­cher wenn man sich nicht um die Umsatz­steuer küm­mern mu?, ist aber sicher­lich nur etwas für den Anfang. Auf jeden­fall würde ich immer sehr dazu raten ein­mal zu einem ers­ten Gespräch zu einem Steu­er­be­ra­ter zu gehen. Ein­fach ein paar Fra­gen auf­schrei­ben, viel­leicht etwas Liteara­tur lesen und dann zum Steu­er­be­ra­ter. Denn der wei? letz­ten Endes am bes­ten bescheid, und wenn man gut vor­be­rei­tet ist lohnt sich das erste Gespräch auch enorm.

  11. Hallo Timo,

    ist nach lan­ger Google Suche end­lich eine infor­ma­tive Quelle.
    Was mich immer etwas ver­un­si­chert in Bezug auf die Selbst­stän­dig­keit sind die zu erwar­ten­den Kos­ten.
    Also Dinge die bis­her durch den Arbeit­ge­ber erle­digt wur­den. Gibts da so ne grobe Faust­re­gel / ein Prz­ent­satz was man am Ende raus bekommt? Bzw, was man dem Staat, den Ver­si­che­run­gen etc. abdrü­cken mu? um ein unge­fäh­ren Net­to­ver­dienst zu errechnen?

    Ich Danke schon­mal im vor­aus;)
    Alles Gute

    Gru?
    Harald

  12. Timo sagt:

    Hallo Harald, die Quelle ist viel­leicht schon ein wenig ver­al­tet? Meine Infor­ma­tio­nen stam­men ja aus dem Jahr 2004, aber danke für das Lob.
    Nun aber zu Dei­ner Frage: Faust­re­geln sind immer so eine Sache. Es hilft eigent­lich nur ordent­li­ches Nach­rech­nen. Der Kal­ku­la­tor von E-Lancer ist sicher­lich eine gute Hilfe. Steu­er­sätze u.ä. erfragst Du am bes­ten bei dei­nem Steu­er­be­ra­ter, und viel­leicht fin­dest Du in dei­ner Stadt auch eine öffent­li­che städ­ti­sche Bera­tungs­stelle o.ä.

  13. Ausgehen sagt:

    Hi, Timo
    ich finde dein Bericht sehr inter­es­sant, sehr gut geschrie­ben und mit guten tips.
    Beste grü?e M.

  14. Selen sagt:

    Hallo Timo, toll, dass du die die Mühe gemacht hast, uns zu unter­stüt­zen. Sehr hilf­reich deine Tipps. Viel­leicht hast du für mich noch einen spe­zi­el­len Tipp. Ich möchte mich natür­lich auch mit Gra­fik­de­sign selb­stän­dig machen. Arbeite seit 18 Jah­ren in die­sem Beruf. Ich habe aber kein Stu­dium absol­viert. Dafür eine Aubil­dung als Medi­en­ge­stal­te­rin (hie? damals noch Druck­vor­la­gen­her­stel­le­rin) gemacht und Fach­ab­itur im Fach­be­reich Gestal­tung, und eine Wei­ter­bil­dung zur DTP-Managerin). Ges­tern habe ich mich tele­fo­nisch nach dem Fra­ge­bo­gen beim Finanz­amt erkun­digt (kann man inzwi­schen down­loa­den) und die­ses zu erwar­tende Gespräch geführt: Ger­wer­be­an­mel­dung oder Steu­er­num­mer. Der Finanz­be­amte sagte mir, dass nur Diplom. Gra­fi­ker kein Gewerbe anmmel­den müs­sen. Das sind nun mal Richt­li­nien. Das ist doch irre. Ich ver­kaufe ein und die selbe Dienst­lei­tung also ist es der glei­che Gewer­be­zweig, ob mit oder ohne Stu­dium. Das hat doch nichts mit der Vor­bil­dung zu tun. Nun meine Frage an dich: Mit wel­chen Argu­men­ten kann ich den Finanz­be­am­ten davon über­zeu­gen, mir ein­fach meine Steu­er­num­mer zu geben? Ich möchte nächste Woche per­sön­lich meine Unter­la­gen, Busi­ness­plan, Zeug­nisse, Aus­zeich­nun­gen etc. und natür­lich den Frag­bo­gen vor­bei­brin­gen. Im per­sön­li­chen Gespräch habe ich viel­leicht mehr Chancen…Hiiilfe!
    LG, Carmen

  15. Ja, es ist wirk­lich eine Odys­see, vom ers­ten Gedanke als selbst­stän­di­ger Unter­neh­mer tätig zu sein/werden bis zu dem Zeit­punkt ab dem man es ist. Die Hür­den wel­che uns in Deutsch­land im Weg ste­hen, ganz beson­ders die für Jung­un­ter­neh­mer gigan­ti­schen Sozi­al­ab­ga­ben, machen es wahr­lich nicht ein­fach zu über­le­ben. Hier­bei kann nur eines hel­fen, Lei­den­schaft im Blut — für den jewei­li­gen Job. Nur die­ser Umstand macht es mög­lich, die Hür­den zu über­win­den und aus den im Jung­un­ter­neh­mer­weg lie­gen­den Stei­nen schöne Häu­ser zu bauen … :O) Liebe Grü?e aus Ham­burg! Von einem Kol­le­gen der genau wei? wovon du sprichst.

  16. Soeren sagt:

    Da ich nach genau den Stich­wör­tern gesucht habe, die in dei­nem Arti­kel vor­kom­men, bin ich auf deine Seite hier gesto­ßen und musste gleich erst­mal ganz schön stau­nen, als du geschrie­ben hast, dass man kein Gewerbe anmel­den solle.
    Denn ich war vor kur­zem beim Amt und wollte mich näher bezüg­lich Finan­zen, etc. infor­mie­ren und mir wurde zu einer Gewer­be­an­mel­dung gera­ten..
    Nach Auf­lis­tung dei­ner Punkte kann ich mir nun den­ken, warum und des­halb wollte ich nicht wort­los ver­schwin­den. Danke!

  17. Die Tipps sind schon alt (2007) aber trotz­dem immer noch sehr inter­es­sant. Vor allem die mit dem Künstler-sein, da habe ich momen­tan große Inter­esse, da ich wie­der mal malen möchte, wie ich vor einige Jahre gemacht habe.

  18. Tim sagt:

    Danke für die infor­ma­ti­ven Tipps, Habe den Rech­ner gleich mal gebook­markt.
    Woher weiss man aber, wie man bwe­züg­lich des Mit­wett­be­werbs im Ren­nen liegt?

  19. Seoux sagt:

    Hallo Timo,

    schön, dass du dir die Mühe gemacht hast, deine Erfah­run­gen aus dem Start in die Selb­stän­dig­keit zusam­men zu tra­gen. Das ist ein sehr inter­es­san­ter Bericht mit wert­vol­len Tipps, die sicher­lich für man­chen Ein­stei­ger äußerst hilf­reich sind. Ich kann mich noch gut erin­nern, wie es war, als wir anfin­gen. Das war Mitte der 90er. Es gab zwar schon ein Inter­net für alle, aber die Infor­ma­tio­nen waren noch sehr dürf­tig. Vie­les muss­ten wir uns selbst erlau­fen. Im Ver­gleich zu damals hat sich viel ver­än­dert. Nur eine Sache ist noch immer genau so: Rech­nun­gen wer­den meis­tens zu spät bezahlt!

    In die­sem Sinne viel Erfolg weiterhin.

    Viele Grüße aus Berlin

    Andreas

  20. hANNAH sagt:

    hI;

    Find den Beri­vcht eben­falls super! Stu­diere Kom­mu­niak­ti­ons­de­sign und foto­gra­fiere neben­bei recht häu­fig. Ich dachte erst daran mich für Foto­desi­gne­rin anzu­mel­den, aber auf Rat einer Kom­mi­li­to­nin ver­su­che ich es nun als Frei­schaf­fende Künst­le­rin, da ist man in sei­nem krea­ti­ven Schaf­fen doch sehr fle­xi­bel. Wenn ich das nun als Klein­un­ter­neh­men lau­fen lasse, was muss ich beach­ten? Was ist mit Steu­er­er­klä­rung etc?

  21. Vie­len Dank für die Zusam­men­fas­sung der Tipps, die sicher zum Thema Selb­stän­dig­keit nicht nur auf den Bereich Gra­fik­de­sign zutref­fend sind.

    Danke beson­ders für die Aus­füh­run­gen zum Thema Buch­hal­tung. 2 wich­tige Punkte möchte ich noch ergän­zen: Wenn Selb­stän­dig­keit in »selbst und stän­dig« mün­det, heisst das mei­ner Mei­nung nach nicht unbe­dingt »Ziel erreicht«, son­dern dass man wohl bei Zeit­ma­nage­ment und Co noch Res­sour­cen hat.

    Natür­lich ist es auch davon abhän­gig ob man direkt mit Kun­den arbei­tet (die wech­seln), einige fixe Geschäfts­part­ner hat, oder etwas völ­lig ande­res macht.
    Auch wenn der Arti­kel schon etwas älter ist (wie hier bereits in den Kom­men­ta­ren erwähnt), die Grund­la­gen der Selb­stän­dig­keit ändern sich wohl nicht so schnell.

    Wei­ter­hin viel Erfolg, Gruss aus Graz

  22. SE=-Agentur sagt:

    Die Fra­gen wie­der­ho­len sich stän­dig. Gerade durch Feh­ler in der Buch­hal­tung fah­ren sehr viele Free­lan­cer den Kar­ren an die Wand. Schade, da diese Feh­ler sehr güns­tig besei­tigt wer­den könn­ten. 40 € pro Monat für eine Buch­hal­te­rin sind wohl nicht zu viel.

  23. Andi sagt:

    Danke für diese schöne Zusam­men­fas­sung, aber einen klei­nen Feh­ler habe ich noch gefunden:

    Die Sache mit dem Gewerbe. Man kann nicht pau­schal sagen, dass nur Frei­be­ruf­ler eine ein­fa­che Buch­füh­rung machen kön­nen. Auch mit einem Gewerbe musst du keine kom­plette Buch­hal­tung machen, solange du unter 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Über­schuss bleibst und du eine Per­so­nen­ge­sell­schaft bist. Und Gewer­be­steuer musst du erst ab 24.500 Gewinn bezah­len, da muss man erst­mal rankommen.

    So gese­hen hast du als Frei­be­ruf­ler erst­mal keine gro­ßen Vor­teile, außer dass du dich sel­ber beschränkst, nichts ande­res tun zu dür­fen, außer frei­be­ruf­li­chen Kram. Also wenn du zu ner Web­seite noch Hos­ting anbie­test, geht das als Frei­be­ruf­ler nicht.

    Siehe auch: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/unternehmensstart/wissen/rechnungswesen/00781/index.php

  24. lars sagt:

    den Bericht soll­ten mal die Jungs und Mädels der Exis­tenz­grün­dungs­be­ra­tung bei der Arbeits­ver­mitt­lung lesen.….

  25. Michael sagt:

    Also ich finde die­sen Bericht wirk­lich super. Es wirk­lich inter­es­sent gerade in die­sem The­men­ge­biet über sol­che Berichte zu stoßen.

  26. Fabian sagt:

    Hi,

    nette Zusam­men­fas­sung, wenn auch etwas in die Jahre gekom­men :-). Was ich noch bestär­ken möchte: Auch meine Erfah­rung zeigt, dass das Arbei­ten im Inter­net die Gren­zen der Frei­be­ruf­ler­sta­tus häu­fig sprengt! Man sollte auf­pas­sen, dass man sich nicht schon zu Beginn der Selbst­stän­dig­keit zu sehr einschränkt!

  27. Linda sagt:

    Hi,
    zu sehr ein­schränkt? wie meinst du das? wenn man noch jung ist, kann man doch arbeiten :-)

  28. Vie­len dank für diese Tipps, sind auf jeden Fall nicht verkehrt !

  29. stempelring sagt:

    Vie­len Dank für den inter­es­san­ten Beitrag.

  30. […] Tips »Selbst­stän­dig als Gra­fik­de­si­gner« » Dies + Das » 72Quadrat.de. […]

  31. Pete sagt:

    Vie­len Dank für die­sen über­aus infor­ma­ti­ven Beitrag! :)

  32. Hy sehr sehr tol­ler Bei­trag, ich wusste gar­nicht das man kein Gewerbe anmel­den muss !
    Naja auf­je­den­fall ein infor­ma­ti­ver Bei­trag, ich­bin begeistert.

    Danke für deine Mühe

  33. Sehr inter­es­sant. Ich denke Gra­fik– Desi­gner ist ein Super Beruf oder?
    Zum Thema Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung gem. § 19 UStG das nicht »nicht in Kopf hast»
    habe ich hier inter­es­sante Seite gefunden.

    http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/100-kleinunternehmer/215-kleinunternehmerregelung-gem-s-19-ustg.html

  34. SEO Agentur sagt:

    Inter­es­sant, man hört und liest immer wie­der wie viele Klein­un­ter­neh­mer wegen »Steuer-Dummheit« sich selbst in den Boden wirt­schaf­ten. Dabei müsste das gar nicht sein, wenn man sich nur rich­tig infor­mie­ren würde. Schade um viele talen­tierte Leute, die nach einer geschei­ter­ten Selbst­stän­dig­keit in irgend­ei­ner Kaschemme als Ange­stellte Imbiss-Flyer desi­gnen müssen.

  35. AMOS Stempel sagt:

    Danke für die Infos! Das mit der Künst­ler­ab­gabe ist schon so eine Sache!

  36. Was ich noch bestär­ken möchte: Auch meine Erfah­rung zeigt, dass das Arbei­ten im Inter­net die Gren­zen der Frei­be­ruf­ler­sta­tus häu­fig sprengt! Man sollte auf­pas­sen, dass man sich nicht schon zu Beginn der Selbst­stän­dig­keit zu sehr einschränkt!

  37. Jürgen sagt:

    Echt ein sehr guter Bei­trag. Ich bin lei­der auch wie­der in einem Angestellten-Verhältnis nach­dem ich mit mei­ner Selbst­stän­dig­keit geschei­tert bin. Aber ich denke gerade wie­der dar­über nach den Schritt zu wagen und dabei kann mir die­ser Bei­trag gut hel­fen. Danke.

  38. Stephan sagt:

    Vie­len Dank, hast mir sehr gehol­fen. Vor allem die Exel-Tabelle zur Hono­rar­kal­ku­la­tion ist eine große Hilfe.

  39. Pascal sagt:

    Sehr Inter­es­san­ter Bei­trag. Habe selbst schon daran gedacht frei­be­ruf­lich zu arbeiten.

  40. Dif­fe­rent people in every coun­try get the credit loans from various credi­tors, because this is sim­ple and comfortable.

  41. Businessplan sagt:

    Schö­ner Bei­trag! Auch heute noch aktu­ell und infor­ma­tiv!
    Über viele der ange­spro­che­nen Punkte stol­pern wir regel­mä­ßig in unse­ren Exis­tenz­grün­dungs­be­ra­tun­gen — hof­fent­lich leis­tet die­ser Arti­kel mit einen Bei­trag dazu, dass die glei­chen Feh­ler (z.B. Gewer­be­an­mel­dung vs. Frei­be­ruf­ler) nicht immer wie­der gemacht werden.

    Beste Grüße
    Lisa Standel

  42. Das ist für Ein­stei­ger in die Selbst­stän­dig­keit sicher­lich schon eine ganz gute Zusam­men­fas­sung. Aller­dings wider­spre­che ich mal bei dem Punkt mit der Gewer­be­an­mel­dung. Eine Gewer­be­an­mel­dung ist dann sinn­voll, wenn geplant wird dem End­kun­den bspw. nicht nur die Ent­würfe für Visi­ten­kar­ten zu ver­kau­fen son­dern die fer­tig gedruck­ten Visi­ten­kar­ten. Denn das darf ein freier Gra­fi­ker ohne Gewerbe nicht. Die­ser darf ledig­lich seine Grafik-Dienstleistung (also den Ent­wurf) berechnen.

  43. Timo sagt:

    Hallo Alex­an­der, danke daß Du diese Pro­ble­ma­tik ansprichst. Mei­nes Wis­sens kann jedoch auch ein frei­be­ruf­li­cher Gra­fi­ker z.B. die ent­spre­chende Druck­über­wa­chung in einer Dru­cke­rei mit anbie­ten und auch berech­nen – so wie auch andere nicht gestal­te­ri­sche Bera­tungs­tä­tig­kei­ten mit ange­bo­ten wer­den kön­nen – und oft auch müs­sen (z.B. Recherche).

    Doch es ist immens wich­tig, daß die lupen­rein schöp­fe­ri­sche gestal­te­ri­sche Arbeit glas­klar das Haupt­ge­schäft ist und bleibt – ergo daß dies auch den Haupt­an­teil des Geschäfts bildet.

    Auch Rein­zeich­nungs­tä­tig­kei­ten, oder mehr oder weni­ger stu­pide Satz­ar­bei­ten sind keine gestal­te­risch schöp­fe­ri­sche Leis­tung – da muß man wirk­lich sehr aufpassen.

  44. Ich würde auch noch emp­feh­len, wann immer mög­lich sich über För­de­rungs­mög­lich­kei­ten zu erkun­di­gen und das am bes­ten vor­her!! Zum Bei­spiel beim Arbeits­amt ‚KfW, Hand­werks­kam­mer oder IHK. Die hel­fen meis­ten, auch wenn man nicht kam­mer­zu­ge­hö­rig ist, oder ver­mit­teln einen Kontakt.

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